Paradies Reisen Travel
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Allgemeine Vertrags - und Reisebedingungen (AVRB)
Paradies Reisen GmbH
Hohlstrasse 273
8004 Zürich

1 Gegenstand der AVRB
1.1 Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Paradies Reisen, nachfolgend Reisebüro genannt.
1.2 Die vorliegenden AVRB sind massgebend, wenn das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation gemäss den nachfolgenden Be-stimmungen erheben.
2 Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag mit dem Reisebüro kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden vom Reisebüro entgegenge-nommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB.
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegen-stand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.
3 Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren
3.1 Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken und bei Über-nachtungen pro Person im Doppelzimmer.
3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.
3.3 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt das Reisebüro die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzah-lung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie Annullati-onskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
3.5 Das Reisebüro kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.
3.6 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.
4 Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistun-gen durch den Kunden sind dem Reisebüro per eingeschrie-benem Brief mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.
4.2 Bei Änderungen der gebuchten Leistungen erhebt das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr, auch dann, wenn es nur als Vermittler auftritt. Diese wird durch eine allfällige Annulla-tionskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt.
4.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch dann wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt.
4.4 Bei Nur-Flug-Arrangements werden zusätzlich die allfälligen Annullierungskosten der Fluggesellschaft in Rech-nung gestellt. Sie betragen in der Regel 100% des Preises.
4.5 Andere Bedingungen sind möglich. Das Reisebüro teilt diese bei der Buchung mit.
4.6 Das Reisebüro empfiehlt, stets eine Annulla-tionskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist.
5 Ersatzreisender
5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leis-tungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedin-gungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche An-ordnungen etc. zu erfüllen.
5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch
6 Änderung der Vertragsleistung durch das Rei-sebüro
6.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, ausge-schriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orien-tiert den Kunden darüber vor der Buchung.
Version 9.03
6.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhö-hung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechsel-kursschwankungen ausnahmsweise möglich.
6.3 Das Reisebüro behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Grün-den vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Das Reise-büro bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistun-gen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.4 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschal-reisegesetzes bleiben vorbehalten.
7 Annullation der Reise durch das Reisebüro
7.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann das Reisebüro vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten ge-mäss Ziffern 3.5 und 3.6 sowie die Annullationskosten ge-mäss Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend ma-chen.
7.2 Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet das Reisebüro dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurück-erstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8 Abbruch der Reise durch den Kunden
8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu lasten des Kunden.
8.2 Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
9 Beanstandungen während der Reise
9.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltli-che Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungs-träger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfü-gig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertrags-leistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess.
9.2 Will der Kunde Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertragli-chem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.
10 Haftung
10.1 Das Reisebüro haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.2 Das Reisebüro haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.
10.3 Das Reisebüro haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
10.4 Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Das Reisebüro haftet nicht dafür.
10.5 Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertrags-leistungen beschränkt, sofern das Reisebüro den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
10.6 Paradies Reisen GmbH empfiehlt den Kunden, den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
10.7 In keinem Fall haftet das Reisebüro für höhere Ge-walt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereig-nisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informie-ren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.
11 Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa
Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevor-schriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälli-gen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekos-ten selber übernehmen.
12 Ombudsman
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Om-budsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4600 Olten.
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
13.2 Der Gerichtsstand ist Zürich.